§30 Erziehungsbeistand

Das Angebot

In der Erziehungsbeistandschaft im Rahmen von §30/41 SGB VIII steht die Stärkung und Stabilisierung von Kindern und Jugendlichen innerhalb der Familie oder die Betreuung von älteren Jugendlichen und jungen Erwachsenen im eigenen Wohnraum im Mittelpunkt. Die Zusammenarbeit basiert auf der Freiwilligkeit und der Mitwirkung der jungen Menschen. Umfang und Inhalt der Hilfe werden jeweils individuell im Rahmen der Hilfeplanung vereinbart. Dabei werden die Familie und das soziale Umfeld, soweit es möglich ist, einbezogen.

Erziehungsbeistandschaft als ergänzendes Angebot zur Unterbringung in der Wohngruppe

Eine Erziehungsbeistandschaft kann auch ergänzend zur Unterbringung in Wohngruppen sinnvoll und hilfreich sein. Hier sind zwei unterschiedliche Modelle möglich:

  • Für einen Zeitraum von 3-6 Monaten wird mit einem mit allen Beteiligten vereinbarten klaren Arbeitsauftrag eine ergänzende Erziehungsbeistandschaft eingerichtet, z.B. zur Begleitung einer Therapieanbahnung o.ä. Im Vordergrund steht die Arbeit an der Umsetzung des vereinbarten Zieles und die Auseinandersetzung welche Schritte dazu möglich und nötig sind. Dies stellt eine große Entlastung sowohl für die Betreuer:innen als auch für die oder den Jugendliche:n im Wohngruppenalltag dar.
  • Jugendlichen, denen es aufgrund ihrer Erfahrungen und/oder schwierigen Lebenssituation sehr schwerfällt, sich in das System der Wohngruppe einzufügen, wird mit einer ergänzenden Erziehungsbeistandschaft eine externe und parteiliche Person an die Seite gestellt, um den Prozess zu begleiten und die Jugendlichen zu stärken. Schwerpunkt ist der Aufbau einer tragfähigen Beziehung, die auch in dem Fall Bestand hat, dass die Integration in die Wohngruppe nicht gelingt und eine Alternative erarbeitet werden muss.

Erziehungsbeistandschaft als ergänzendes Angebot zur Beschulung und Begleitung im Rahmen der GANGWAY-Schule

Eine ergänzende Erziehungsbeistandschaft kann auch zur Unterstützung und Begleitung der Beschulung im Rahmen der GANGWAY-Schule hilfreich sein für diejenigen Jugendlichen, bei denen der Bedarf die zur Verfügung stehenden Ressourcen der Schule übersteigen.

Die Inhalte und Schwerpunkte ergeben sich aus der gemeinsamen Hilfeplanung mit den Beteiligten, z.B. die Begleitung des Schulweges zur Überwindung von sozialen oder psychischen Phobien, die Begleitung des Unterrichts für Jugendliche mit Schwierigkeiten aus dem Autismus-Spektrum oder die intensive Betreuung von Jugendlichen, die aufgrund ihrer Erfahrungen und/oder belastenden Lebenssituation große Schwierigkeiten und Ängste haben, sich in einen schulischen Alltag (wieder) einzufügen.

Zielgruppe

Ambulante Hilfen zur Erziehung richten sich an eine gesamte Familie oder auch einzelne Kinder, Jugendliche und junge Volljährige bis 21 Jahren. Inhalt, Art und Umfang der Unterstützung werden gemeinsam mit den Betroffenen und im engen Austausch mit der fallführenden Fachkraft des ASD erarbeitet und regelhaft überprüft und angepasst.

Standorte

Bezirk Harburg

Bremer Straße 32
21073 Hamburg

Bezirk Nord

Pestalozzistraße 29
22305 Hamburg

Bezirk Mitte

Veringhof 19
21107 Hamburg

Ansprechpartner und das Team

Verantwortliche Bereichsleitungen

Teamleitungen

Die Teams in den jeweiligen Bezirken setzen sich zusammen aus Sozialpädagog:innen, Psycholog:innen und Pädagog:innen. Zusätzlich verfügen diese über unterschiedlichste Qualifikationen und Zusatzausbildungen sowie über langjährige Erfahrung in der Arbeit mit dieser Klientel. Innerhalb der einzelnen Hilfen arbeiten die Mitarbeitenden in Tandems, um einen steten fachlichen Austausch zu gewährleisten und den Betreuten auch in Krankheits- und Urlaubszeiten Kontinuität und Sicherheit zu bieten.