§30 Erziehungsbeistand

Das Angebot

In der Erziehungsbeistandschaft nach §30/41 SGB VIII geht es darum, Kinder und Jugendliche in ihrer Familie zu stärken und zu stabilisieren. Ältere Jugendliche und junge Erwachsene können auch in ihrem eigenen Wohnraum begleitet werden. Die Hilfe ist freiwillig und die Jugendlichen arbeiten aktiv mit. Umfang und Inhalte werden gemeinsam in der Hilfeplanung festgelegt. Die Familie und das soziale Umfeld werden – wenn möglich – einbezogen.

Erziehungsbeistandschaft als zusätzliche Unterstützung zur Unterbringung in der Wohngruppe

Eine Erziehungsbeistandschaft kann auch ergänzend zur Unterbringung in Wohngruppen sinnvoll und hilfreich sein. Hier sind zwei unterschiedliche Modelle möglich:

  • Für einen Zeitraum von 3 bis 6 Monaten kann eine ergänzende Erziehungsbeistandschaft eingerichtet werden. Dafür gibt es einen klaren Auftrag, den alle Beteiligten vorher gemeinsam festlegen – zum Beispiel die Begleitung beim Start einer Therapie. Im Mittelpunkt steht die Arbeit an diesem Ziel und die Frage, welche Schritte dafür nötig und möglich sind. Das entlastet sowohl die Betreuer:innen in der Wohngruppe als auch den Jugendlichen im Alltag.
  • Jugendliche, die sich wegen ihrer Erfahrungen oder ihrer schwierigen Situation schwer in der Wohngruppe einleben können, bekommen eine zusätzliche Vertrauensperson von außen. Diese Person unterstützt sie, begleitet sie und stärkt sie im Alltag. Wichtig ist, dass eine stabile Beziehung entsteht. Sie bleibt auch bestehen, wenn das Leben in der Wohngruppe nicht klappt und eine andere Lösung gefunden werden muss.

Unterstützende Begleitung zusätzlich zur Schule und zum Alltag in der GANGWAY-Schule

Eine zusätzliche Begleitung kann auch dann helfen, wenn Jugendliche in der GANGWAY-Schule mehr Unterstützung brauchen, als die Schule allein geben kann.

Die Inhalte der Unterstützung werden gemeinsam mit allen Beteiligten in der Hilfeplanung festgelegt. Beispiele dafür sind: Begleitung auf dem Schulweg, um soziale oder psychische Ängste zu überwinden. Unterstützung im Unterricht für Jugendliche mit Problemen aus dem Autismus-Spektrum. Enge Begleitung für Jugendliche, die wegen belastender Erfahrungen große Schwierigkeiten oder Ängste haben, wieder in einen Schulalltag zurückzufinden.

Menschen, für die es gedacht ist

Ambulante Hilfen zur Erziehung richten sich an ganze Familien oder an einzelne Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 21 Jahre. Was genau unterstützt wird, wie oft und in welcher Form, wird gemeinsam mit den Betroffenen und der zuständigen Fachkraft des ASD besprochen. Die Absprachen werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.

Standorte

Bezirk Harburg

Bremer Straße 32
21073 Hamburg

Bezirk Nord

Pestalozzistraße 29
22305 Hamburg

Bezirk Mitte

Veringhof 19
21107 Hamburg

Kontaktperson und das Team

Verantwortliche Bereichsleitungen

Teamleitungen

Die Teams in den verschiedenen Bezirken bestehen aus Sozialpädagog:innen, Psycholog:innen und Pädagog:innen. Viele von ihnen haben zusätzliche Ausbildungen und viel Erfahrung in der Arbeit mit dieser Zielgruppe. In den einzelnen Hilfen arbeiten die Mitarbeitenden immer zu zweit. So können sie sich gut austauschen und den Familien auch bei Krankheit oder Urlaub eine verlässliche Betreuung bieten.