Das Angebot
In der Erziehungsbeistandschaft im Rahmen von §30/41 SGB VIII steht die Stärkung und Stabilisierung von Kindern und Jugendlichen innerhalb der Familie oder die Betreuung von älteren Jugendlichen und jungen Erwachsenen je nach Lebenssituation im Mittelpunkt. Die Zusammenarbeit basiert auf der Freiwilligkeit und der Mitwirkung der jungen Menschen. Umfang und Inhalt der Hilfe werden jeweils individuell gemeinsam im Rahmen der Hilfeplanung abgestimmt und vereinbart. Diese orientieren sich am Willen und an der Lebenswelt der jungen Menschen und in der Umsetzung an ihren Ressourcen und Lösungsstrategien. Dabei werden die Familie und das soziale Umfeld einbezogen, soweit es möglich und hilfreich ist.
Die Arbeit von Gangway ist sozialräumlich ausgerichtet. Die Teams sind regional gut vernetzt und engagieren sich im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ressourcen in sozialräumlichen und fachspezifischen Gremien und Arbeitskreisen.
Erziehungsbeistandschaft als zusätzliche Unterstützung zur Unterbringung in der Wohngruppe
Eine Erziehungsbeistandschaft kann auch ergänzend zur Unterbringung in
Wohngruppen sinnvoll und hilfreich sein. Hier sind zwei unterschiedliche
Modelle möglich:
- Für einen gemeinsam verabredeten Zeitraum wird eine ergänzende
Erziehungsbeistandschaft mit einem mit allen Beteiligten vereinbarten
Arbeitsauftrag eingerichtet, z.B. zur Begleitung regelmäßiger
medizinischer Behandlung oder einer Therapieanbahnung o.ä. Im
Vordergrund steht die Arbeit an der Umsetzung des vereinbarten Zieles
und die Auseinandersetzung welche Schritte dazu möglich und nötig sind.
Dies stellt eine große Entlastung sowohl für die pädagogischen
Fachkräfte der Wohngruppe als auch für die oder den Jugendliche:n im
Wohngruppenalltag dar. - Jugendliche, die sich wegen ihrer Erfahrungen oder ihrer schwierigen Situation schwer in der Wohngruppe einleben können, bekommen eine zusätzliche Vertrauensperson von außen. Diese Person unterstützt sie, begleitet sie und stärkt sie im Alltag. Wichtig ist, dass eine stabile Beziehung entsteht. Sie bleibt auch bestehen, wenn das Leben in der Wohngruppe nicht klappt und eine andere Lösung gefunden werden muss.
Unterstützende Begleitung zusätzlich zur Schule und zum Alltag in der GANGWAY-Schule
Eine zusätzliche Begleitung kann auch dann helfen, wenn Jugendliche in der GANGWAY-Schule mehr Unterstützung brauchen, als die Schule allein geben kann.
Die Inhalte und Schwerpunkte ergeben sich aus der gemeinsamen Hilfeplanung mit den Beteiligten, z.B. die Begleitung des Schulweges zur Überwindung von sozialen oder psychischen Phobien, die Begleitung des Unterrichts für Jugendliche mit Beeinträchtigungen aus dem Autismus-Spektrum oder die intensive Begleitung von Jugendlichen, die aufgrund ihrer Erfahrungen und/oder belastenden Lebenssituation große Schwierigkeiten und Ängste haben, sich in einen schulischen Alltag (wieder) einzufügen.
Menschen, für die es gedacht ist
Erziehungsbeistandschaften richten sich an einzelne Kinder, Jugendliche und junge Volljährige bis 21 Jahren. Inhalt, Art und Umfang der Unterstützung werden gemeinsam mit den Betroffenen und je nach Alter den Eltern oder Sorgeberechtigten im engen Austausch mit der fallführenden Fachkraft des ASD erarbeitet und regelhaft überprüft und angepasst.
Standorte
Bezirk Harburg
Bremer Straße 32
21073 Hamburg
Bezirk Nord
Pestalozzistraße 29
22305 Hamburg
Weißenburger Straße 3
22049 Hamburg
Tangstedter Landstraße 11
22415 Hamburg
Bezirk Mitte
Veringstraße 63
21107 Hamburg
Kontaktperson und das Team
Verantwortliche Bereichsleitungen
Teamleitungen
Süd
Nord
Die Teams setzen sich zusammen aus (Sozial- ) Pädagog:innen und Psycholog:innen. Zusätzlich verfügen diese über unterschiedlichste Qualifikationen und Zusatzausbildungen sowie über langjährige Erfahrung in der Zusammenarbeit mit jungen Menschen in schwierigen Lebenslagen. Innerhalb der einzelnen Hilfen arbeiten die Mitarbeitenden in Tandems, um einen steten fachlichen Austausch zu gewährleisten und den jungen Menschen auch in Krankheits- und Urlaubszeiten Kontinuität und Sicherheit zu bieten.
